EntgeltfortzahlungArbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht immer für eine Entgeltfortzahlung
| Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, reicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht aus, um automatisch eine Entgeltfortzahlung zu bekommen. Es darf keine Fortsetzungserkrankung vorliegen, was der Arbeitnehmer beweisen muss. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Urteil vom 14.02.22, Az. 10 Sa 898/21). |
Das musste sich ein Arbeitnehmer vor dem LAG Hessen sagen lassen. Das Gericht begründete sein Entscheidung damit, dass die AU keine Angaben zum Bestehen einer Fortsetzungserkrankung enthält. Hintergrund ist, dass die Entgeltfortzahlung entfällt, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert. Der Arbeitnehmer hat dagegen weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Erkrankung beruht.
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