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Aktuelle GesetzgebungAnträge zur Mitbestimmung in Betrieben abgelehnt

07.11.20243612 Min. Lesedauer IWW

| Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch drei Anträge der Gruppe Die Linke für eine stärkere Mitbestimmung in den Betrieben und eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes abgelehnt. Gegen die Anträge stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP, sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Gruppe BSW hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. |

In einem ersten Antrag (20/11026) forderte Die Linke einen Gesetzentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der den Ausbau der innerbetrieblichen Demokratie und der vertieften Beteiligung der Belegschaft an der Arbeit des Betriebsrates beinhaltet. Unter anderem sollte hier geregelt werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen und dass die auf Wunsch der Belegschaft einberufenen Versammlungen während der Arbeitszeit stattfinden können.

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