Aktuelle GesetzgebungMehr Rechte für behinderte Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geplant
| Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiber sollen zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anbieten müssen, bei der diese ihren Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen anmelden können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/5628) verabschiedete der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion gegen das Votum der CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Mit dem Gesetz wird das Allgemeine Eisenbahngesetz an die geänderte EU-Fahrgastrechteverordnung vom 29.4.21 angepasst. |
Die Deutsche Bahn AG betreibe mit der Mobilitätsservice-Zentrale zwar bereits eine solche Einrichtung, heißt es in der Gesetzesvorlage. Diese beruhe jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern. Durch die gesetzliche Grundlage werde die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen sichergestellt. Darüber hinaus sollen die Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, um Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder -entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung einreichen zu können. Die von manchen Eisenbahnunternehmen geforderte Einsendung eines Papierformulars habe vielfach Kritik hervorgerufen und ist nach Auffassung der Bundesregierung „nicht mehr zeitgemäß“.
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