StrafrechtHorizontale Arbeitsteilung bei Vollnarkose: BGH nimmt Zahnärzte in die Pflicht!
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13.08.2025 (Az. 5 StR 55/25) über Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg entschieden, welches eine im Mai 2016 tödlich verlaufene Narkosebehandlung zum Gegenstand hatte – wir haben in ZP 03/2025, Seite 3 ausführlich darüber berichtet. Nach dem Tod des Patienten, der sich für seine Behandlung in einer Zahnarztpraxis eine Vollnarkose gewünscht hatte, wurde der hinzugezogene Anästhesist vom LG zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, die mitangeklagte Zahnärztin wurde hingegen freigesprochen (Urteil vom 12.07.2024, Az. 602 Ks 2/23). Der BGH hat dieses Urteil nun aufgehoben, weshalb gegen beide Angeklagte durch das LG nun erneut verhandelt und entschieden werden muss. |
Die Überprüfung des Urteils durch den BGH auf die Revision des Anästhesisten hat im Schuldspruch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Der Strafausspruch unterlag dagegen der Aufhebung, weil das LG einen Verbotsirrtum (§ 17 StGB) des Angeklagten für möglich erachtet, jedoch die damit eröffnete Möglichkeit einer Strafmilderung nicht erörtert hat.
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