BerufsrechtWebsite, Facebook und Co: Vorsicht bei zahnärztlichen Internetauftritten!
| Das beim Verwaltungsgericht Münster angegliederte Berufsgericht (BG) für Heilberufe bestätigte gleich in zwei Entscheidungen gegen zahnärztliche Internetauftritte verhängte Bußgelder i. H. v. je 500 Euro (Beschluss vom 24.05.2023, Az. 18 K 3310/21.T und vom 19.06.2023, Az. 18 K 3561/21.T). |
Beschluss vom Mai 2023: Werbung mit COVID-19-Therapie
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: ZP 1/2024, S. 5 · ID: 49814626