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Kommentar zur GesetzgebungWas reguliert das MVZ-Regulierungsgesetz? Oder: Was passiert mit Angeboten ohne Nachfrage?

Abo-Inhalt16.05.20235320 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Taisija Taksijan LL.M., Hamburg

| Die Debatte um die Existenzberechtigung von nicht ärztlichen Investoren auf dem MVZ- und ZMVZ-Markt dürfte so alt sein wie das MVZ selbst – bald 20 Jahre. Neu ist der Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 27.03.2023, ein Gesetzgebungsverfahren zur „MVZ-Regulierung“ anzustoßen. Es ist (noch) lediglich eine Art Wunschliste und gleichzeitig ein weiterer politischer Schritt auf dem Weg zu einem verbindlichen „Gesetz gegen die Heuschrecken“, wie der Gesundheitsminister es ausdrückte. In der nicht immer sachlichen Diskussion rückt die Betroffenheit der (Zahn-)Ärzteschaft in den Hintergrund und damit die Frage, was der Kampf gegen die iMVZ für die Ein- und Ausstiege der Ärzte und Zahnärzte im Markt bedeutet. |

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AUSGABE: ZP 6/2023, S. 13 · ID: 49425172

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