Kfz-KostenPkw im Betriebsvermögen wird nicht privat genutzt? Das Finanzamt ist davon nur schwer zu überzeugen!
| Die Erfahrung lehrt, dass Pkw, die ihrer Art nach zum privaten Gebrauch geeignet sind und für Privatfahrten grundsätzlich auch zur Verfügung stehen, regelmäßig auch privat genutzt werden. Dieser Anscheinsbeweis kann nur durch den sog. Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden. Und an diesen Gegenbeweis sind hohe Anforderungen zu stellen, das hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt (Urteil vom 16.01.2025, Az. III R 34/22). |
Im konkreten Fall war ein Ehepaar zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden. Der Ehemann erzielte aus einem Betrieb gewerbliche Einkünfte. Im Betriebsvermögen befanden sich u. a. ein Pkw und ein sog. „Pick-up“. Es wurde kein Fahrtenbuch geführt. Eine Versteuerung eines privaten Nutzungsanteils des Pick-ups erfolgte – entgegen der Auffassung des Finanzamts – nicht, weil er eben gar nicht privat genutzt worden sei. Die Argumente gegen eine Privatnutzung (Gegenbeweis) lauteten, dass
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AUSGABE: ZP 5/2025, S. 1 · ID: 50387423