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Zuführung gegen EntgeltPhlebologin verordnet Kompressionsstrümpfe und erhält Kick-back-Zahlungen von Sanitätshaus

17.09.20242464 Min. Lesedauer IWW

| Der BGH (21.3.24, 3 StR 163/23) hat die Verurteilung einer Vertragsärztin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bestätigt. |

Der Angeklagten, einer phlebologisch-chirurgisch tätigen Vertragsärztin, wurde vorgeworfen, gemeinsam mit Mitangeklagten einen Abrechnungsbetrug zum Nachteil der Krankenkassen begangen zu haben, indem sie medizinische Strümpfe verordnete und sich an den dadurch beim Sanitätshaus generierten Umsätzen finanziell beteiligten ließ. Zudem übernahm das Sanitätshaus Lohnkosten für Praxismitarbeiterinnen.

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ID: 50162502

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