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HaftungsrechtMehrbehandlerpraxis: Wer haftet wie bei Fehlern?

Abo-Inhalt13.08.2025102 Min. LesedauerVon Anja Mehling, RAin und FAin für MedR, Hamburg

| In größeren Zahnarztpraxen, insbesondere Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Praxisgemeinschaften (PG) oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist die Behandlung eines Patienten durch mehrere Zahnärzte die Regel, nicht die Ausnahme. Doch was geschieht, wenn Patienten Behandlungsfehler vorwerfen? Welcher Zahnarzt haftet, und – die viel relevantere Frage – haftet auch der Praxisinhaber oder die Gemeinschaft insgesamt? Der Beitrag beleuchtet die haftungsrechtlichen Grundlagen für die Konstellation der Mehrbehandlerpraxis aus zivilrechtlicher Sicht. |

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AUSGABE: ZP 8/2025, S. 13 · ID: 50483484

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