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SozialversicherungDer Einsatz von freien Mitarbeitern in der Zahnarztpraxis – Vorsicht Scheinselbstständigkeit!

Abo-Inhalt02.11.20232882 Min. LesedauerVon RAin, FA MedR Dr. Christina Thissen, Münster

| Das Thema freie Mitarbeiter und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die verschiedenen Gerichtszweige (Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit) weiter regelmäßig und auch für Zahnärzte bleibt es weiterhin aktuell. Es kann zu empfindlichen Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsnachforderungen, Ordnungswidrigkeits- oder – im schlimmsten Fall – Strafverfahren kommen, wenn der Status eines Mitarbeiters von Ihnen fälschlich als frei eingeschätzt wird, der Mitarbeiter also nur scheinselbstständig ist. Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 13.08.2021, ist für Zahnärzte besonders aufschlussreich, da es den Voraussetzungskatalog der freien Mitarbeit speziell für Zahnarztpraxen unter die Lupe nimmt und modifiziert (Az. L 4 BA 328/19). |

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AUSGABE: ZP 4/2023, S. 2 · ID: 49197043

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