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Mietvertragliche PflichtenZu kurze Mängelbesichtigung aufgrund von Mieterverhalten: fristlose Kündigung

Abo-Inhalt15.12.202578 Min. Lesedauer IWW

| Erlaubt der Mieter dem Vermieter nur eine gegenüber der gerichtlichen Gewährung deutlich kürzere Mängelbesichtigung und verbietet er ihm überdies, angeblich schadhafte Gegenstände zu berühren, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So hat es das Amtsgericht (AG) Hamburg entschieden. |

Vermieter wollte geltend gemachte Mängel besichtigen

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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646423

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