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AuskunftsersuchenUngekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle

Abo-Inhalt18.11.202573 Min. Lesedauer IWW

| Die Familienkasse muss das Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen. So entschied es das Finanzgericht (FG) Köln. |

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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631021

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