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Amtsärztliche UntersuchungTäuschende Lehrerin wird nicht verbeamtet

Abo-Inhalt18.11.202576 Min. Lesedauer IWW

| Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. Der Versagungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wegen berechtigter Zweifel an der charakterlichen Eignung der Lehrerin ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden. |

Lehrerin wollte Beamtin werden …

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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631006

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