EilantragSchulausschluss auf Zeit wegen Waffenverkaufs rechtmäßig
Abo-Inhalt18.11.202582 Min. Lesedauer IWW
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| Ein 16-jähriger Schüler ist zu Recht auf Zeit von seiner Schule ausgeschlossen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und lehnte den hiergegen erhobenen Eilantrag ab. |
Schüler verkaufte auf dem Schulhof Schlagringe und Springmesser
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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631028