WEG-RechtSanierungsbeschluss: „Drei-Angebots-Regel“ wankt
Abo-Inhalt15.12.202588 Min. Lesedauer IWW
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| Das Fehlen von drei Vergleichsangeboten führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit eines Beschlusses. Voraussetzung: Der Sanierungsbedarf steht objektiv fest und ist sachverständig belegt. So entschied es das Amtsgericht (AG) Hamburg. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646426