EilanträgeProbeunterricht zur Eignungsfeststellung für das Gymnasium rechtmäßig
Abo-Inhalt20.10.2025140 Min. Lesedauer IWW
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| Der im Land Berlin eingeführte Probeunterricht zur Eignungsfeststellung für das Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026 bei Schülern, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt haben, ist nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden. |
Schulgesetz geändert
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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587590