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RäumungsklageKein Widerrufsrecht bei in der Wohnung geschlossenem Mietaufhebungsvertrag

Abo-Inhalt18.11.2025101 Min. Lesedauer IWW

| Das Landgericht (LG) Berlin hat jetzt entschieden: Ein in der Wohnung geschlossener Mietaufhebungsvertrag ist nicht widerruflich, wenn der Mieter darin nur zur Rückgabe der Wohnung verpflichtet wird. Die Pflicht zur Räumung stellt keine Zahlungspflicht dar und begründet kein Widerrufsrecht. |

Mieterin verlangte Rückgabe der Wohnung, Vermieter bestand auf Räumung

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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631024

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