Kein AuskunftsanspruchInhalte anonymer Anzeigen muss das Finanzamt nicht offenlegen
Abo-Inhalt18.11.202575 Min. Lesedauer IWW
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| Ein Steuerpflichtiger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631046