JurastudiumAusbildungsunterhalt trotz langem Studium?
Abo-Inhalt19.08.2025171 Min. Lesedauer IWW
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| Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat entschieden: Beim Ausbildungsunterhalt gibt es keine feste Studiendauerbegrenzung. Stattdessen sind individuelle Umstände zu berücksichtigen. So kann z. B. ein Jurastudium auch mit 16 Semestern angemessen sein. Voraussetzung: Es wurde ohne Verzögerungen und mit Auslandssemestern abgeschlossen. |
Sohn begehrte Ausbildungsunterhalt
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AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492588