GebrauchtwagenkaufAuch der „gute Glaube“ hat seine Grenzen
Abo-Inhalt15.12.202581 Min. Lesedauer IWW
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| Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden: Ein Vertrag zwischen einem Kunden und einem vermeintlichen Vertreter bindet den Geschäftsinhaber jedenfalls dann nicht, wenn die vertraglichen Regelungen im Einzelfall so außergewöhnlich sind, dass ein redlicher Käufer nicht darauf vertrauen kann, dass der Verkäufer vom Geschäftsinhaber zum Abschluss eines derartigen Vertrags bevollmächtigt ist. |
Es ging um einen Gebrauchtwagenkauf
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AUSGABE: WCR 1/2026, S. 0 · ID: 50646441