Umsatzsteuer„Zusatzprovision“ für Mitarbeiter und Werbung umsatzsteuerfrei oder doch steuerpflichtig?
| Als Versicherungsvertreter erhalten Sie Ihre Provision vom Versicherer. Daneben werden Ihnen häufig Zusatzleistungen gewährt, z. B. für Mitarbeiter und Werbung, als Büro-/Organisationsbonus bzw. in Form einer Förderprovision. Fraglich ist, wie diese Zahlungen in umsatzsteuerlicher Hinsicht einzuordnen sind. Sind sie als echter Zuschuss nicht steuerbar oder handelt es sich um eine steuerbare Leistung, die steuerfrei oder -pflichtig sein kann? VVP zeigt anhand neuester Rechtsprechung, was für Vertreter gilt. |
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AUSGABE: VVP 5/2022, S. 18 · ID: 47986004
