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Lebensversicherung/KrankenversicherungWie ist die Auszahlung aus einer Lebensversicherung bei freiwilligem Mitglied der GKV zu verbeitragen?

Abo-Inhalt14.11.202512 Min. Lesedauer IWW

| Ein VVP-Leser fragt: Ein Kunde ist freiwilliges Mitglied der GKV. Seine Lebens- bzw. Rentenversicherung läuft ab; er ist VN und VP. Die Ablaufleistung sind 100.000 Euro (inkl. 50.000 Euro Überschüsse). Alternativ hat er ein Wahlrecht auf lebenslange monatliche Rente von 400 Euro. Besteht Beitragspflicht in der GKV für die Kapitalzahlung aus der LV? Falls ja, in welcher Höhe? Ist die laufende Rente von 400 Euro in voller Höhe beitragspflichtig? Dr. Claudia Veh von Deloitte in München antwortet. |

Antwort | Bei freiwillig Versicherten richtet sich die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. D. h. Grundsätzlich zählen alle Einnahmen als beitragspflichtige Bezüge (§ 3, 4 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, Abruf-Nr. 251125):

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