ArbeitgeberleistungenSpitzenverbände erschweren Entgeltumwandlungen auch in der Sozialversicherung deutlich
| Das Zusätzlichkeitserfordernis bei Arbeitgeberleistungen ist seit dem 01.01.2020 gesetzlich für das Steuerrecht neu definiert. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben nachgezogen. Die geänderte Auffassung für die Sozialversicherung gilt auch für Bestandsfälle ab dem 01.01.2022. VVP macht Sie mit den Details vertraut. |
Bisherige Sicht in der Sozialversicherung ist obsolet
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AUSGABE: VVP 4/2022, S. 21 · ID: 48099664