Elektromobilität/DienstwagenSo gelingt der Nachweis für ein extern aufladbares begünstigtes Hybrid-Elektrofahrzeug
| Extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge sind bei Vielfahrern beliebt, weil sie privilegiert sind: Sei es bei der Dienstwagenüberlassung in Form des halbierten Bruttolistenpreises zur Ermittlung des Sachbezugs und die Möglichkeit des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer pauschalen Auslagenersatz für selbst getragene Stromkosten zu zahlen, oder aber bei der nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfreien Lademöglichkeit für eigene extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber. Aber welche Fahrzeuge sind begünstigt und welche Nachweise sind zu führen? |
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AUSGABE: VVP 11/2023, S. 13 · ID: 49464210