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WerbungskostenRuhestand: So beteiligen GmbH-GGf und Gf im Vermittlerbetrieb den Fiskus an Kosten der Feier

Abo-Inhalt02.06.20235874 Min. Lesedauer IWW

| Nach vielen Jahren an der Spitze eines Vermittlerbetriebs oder auch als leitender Angestellter in einem Vermittlerbetrieb möchte man sich zum Ruhestand gebührend bei Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftsfreunden und Kunden bedanken und sich verabschieden. Wie Sie den Fiskus an solchen Aufwendungen beteiligen, lesen Sie nachfolgend. Die aktuelle Rechtsprechung in Gestalt des FG Nürnberg hat die Richtung vorgegeben. Diese gilt gleichermaßen auch für andere berufliche Feierlichkeiten z. B. anlässlich eines Dienstjubiläums. VVP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut. |

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AUSGABE: VVP 9/2023, S. 15 · ID: 49484280

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