Datenschutz/Kfz-HaftpflichtversicherungOLG Oldenburg: Versicherer muss Detektiv- bericht nach geheimer Observation offenlegen
| Beauftragt ein Versicherer im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchsstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen. So lässt sich ein Urteil des OLG Oldenburg zusammenfassen. |
Geheime Observation des Unfallgeschädigten durch Versicherer
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AUSGABE: VVP 9/2024, S. 22 · ID: 50103814