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Vermittlerrecht/WettbewerbsrechtNachvertragliches Wettbewerbsverbot: Diese wichtigen Details sollten Sie kennen

Top-BeitragAbo-Inhalt08.06.20225883 Min. Lesedauer IWW

| Wer als selbstständiger Handelsvertreter bzw. Untervermittler (HV/UV) tätig ist, sollte sich nicht erst bei Beendigung der Kooperation mit einem Unternehmer (z. B. Versicherungsvermittler, Versicherer) die Frage stellen, wie es weitergeht. Schon zu Beginn sollte Klarheit darüber bestehen, was er nach Beendigung der Kooperation in Bezug auf die Kunden wettbewerbsrechtlich darf, wenn er als HV/UV weiterarbeiten will. Lesen Sie, auf welche Details es beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ankommt. |

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AUSGABE: VVP 7/2022, S. 9 · ID: 48357843

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