SchadenabwicklungNachbesichtigungswunsch des Versicherers bei unfallbeschädigtem Fahrzeug: So ist die Rechtslage
| Von Zeit zu Zeit macht sich dieser oder jener Versicherer die Mühe, das unfallbeschädigte Fahrzeug nachbesichtigen zu wollen. Außer bei den 130-Prozent-Vorgängen, bei denen es um die Kontrolle der vollständigen und fachgerechten Reparatur geht, ist eine solche Nachbesichtigung nur vor der Reparatur sinnvoll, um den unfallbedingten Beschädigungsumfang zu klären. Muss der Geschädigte der Nachbesichtigung zustimmen? Darf er den Gutachter mitbringen? Fragen über Fragen, auf die VVP eine Antwort gibt. |
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AUSGABE: VVP 8/2025, S. 23 · ID: 50435727