Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VVP Versicherungsvermittlung professionell
  3. Muss ein Vermittler dem VN die Höhe seiner Vergütung ungefragt offenlegen?

Provision/CourtageMuss ein Vermittler dem VN die Höhe seiner Vergütung ungefragt offenlegen?

Abo-Inhalt29.01.20266 Min. Lesedauer IWW

Versicherungsvermittler sind nach der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verpflichtet, dem Versicherungsnehmer (VN) beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben über die Vergütung zu machen. Gehört hierzu auch die Angabe über die Höhe der Vergütung, die er vom Versicherer bekommt? Muss er diese generell oder abhängig von der jeweiligen Situation dem VN auch ungefragt mitteilen? Und was ist, wenn der VN gezielt die Vergütungshöhe erfragt? Darf der Vermittler die Auskunft dann verweigern? Der Beitrag behandelt all diese Fragen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VVP 3/2026, S. 5 · ID: 50682534

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte