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Maklerrecht/GewerberechtMaklererlaubnis wegen Steuerschulden entzogen – BayVGH sieht Zuverlässigkeit entfallen

Top-BeitragAbo-Inhalt24.03.20223701 Min. Lesedauer IWW

| Die Zuverlässigkeit eines Versicherungsmaklers ist eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nach § 34d GewO. Bei hohen Steuerschulden ist sie nicht mehr gegeben, die einmal erteilte Erlaubnis kann wieder entzogen werden. Wie die Steuerschulden entstanden sind, spielt für den Entzug der Erlaubnis keine Rolle. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). VVP stellt Ihnen die Entscheidung und deren Bedeutung für die Praxis vor. |

Entzug der Erlaubnis durch die IHK

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AUSGABE: VVP 4/2022, S. 8 · ID: 48078880

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