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AbschreibungHardware, Handy, Homepage & Co. – Wann Sie welche Ausgaben von der Steuer absetzen können

Top-BeitragAbo-Inhalt24.07.2024123 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Hard- und Software sind für die Arbeit in Ihrem Vermittlerbetrieb heutzutage unerlässlich, das Smartphone ist selbstverständlich, und auch eine eigene Homepage gehört für viele Vermittler zum guten Ton. Doch wie sind die Ausgaben für all das steuerlich abzugsfähig? Und vor allem wann? Sofort im Zeitpunkt der Zahlung oder verteilt über die Nutzungsdauer? Dahingehend gab es in letzter Zeit einige Veränderungen. VVP bringt Sie auf den aktuellen Stand. |

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AUSGABE: VVP 9/2024, S. 7 · ID: 49761663

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