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MindestlohnGesetzlicher Mindestlohn am 01.01.2026 auf 13,90 Euro gestiegen

01.01.202643 Min. Lesedauer IWW

Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01.01.2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Das kann auch die Vergütung von Mitarbeitern in Vermittlerbetrieben betreffen, die nicht nur fixe Gehaltskomponenten erhalten.

Bei einem Vollzeitmitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt die regelmäßige monatliche Arbeitszeit 173,33 Stunden (40 Wochenstunden x 13/3). Sie müssen ihm ein Gehalt in Höhe von mindestens 2.409,29 Euro (13,90 Euro x 173,33) zahlen, um seinen Mindestlohnanspruch zu befriedigen. Achten Sie darauf, dass die Vergütung schon mit ihren fixen Komponenten den Mindestlohnanspruch rechtssicher erfüllt. Denn nur diejenigen Entgeltzahlungen erfüllen den Mindestlohnanspruch, die dem Arbeitnehmer „endgültig verbleiben“, also „vorbehaltlos und unwiderruflich“ gewährt werden. Zweifel hegen an der „Unwiderruflichkeit“ kann man bei diskontierten Provisionen. Gleiches gilt für monatlich feste Provisionsvorschüsse, die mit den tatsächlich verdienten Provisionen verrechnet werden und im Falle einer Unterdeckung rückforderbar sind. Auch diese stehen unter einem „Vorbehalt“.

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