UmsatzsteuerFG Hamburg: Tarifoptimierung in der PKV ohne Wechsel des Versicherers ist steuerfrei
| Nach § 4 Nr. 11 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umsatzsteuerfrei. Fraglich ist, ob die Optimierung von Krankenversicherungsverträgen für Versicherte, bei denen es zu keinem Wechsel des privaten Krankenversicherers kommt, zu den umsatzsteuerfreien Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers zählt. Das FG Hamburg hat dies in einem neueren Urteil bejaht. VVP stellt das Urteil und dessen Bedeutung für die Praxis vor. |
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AUSGABE: VVP 7/2023, S. 11 · ID: 49541130