ArbeitgeberleistungenErholungsbeihilfe statt Urlaubsgeld – eine lohnsteuerlich günstige Alternative
| Während normales Urlaubsgeld oft zu hohen Abzügen führt, bietet die pauschal versteuerte Erholungsbeihilfe über § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG eine steuerlich günstige Alternative, da sie pauschal mit 25 Prozent besteuert wird und sozialversicherungsfrei bleibt. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen der Erholungsbeihilfe, den Gestaltungsmöglichkeiten etwa für Minijobber sowie den Fallstricken. |
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AUSGABE: VVP 9/2025, S. 13 · ID: 50374253