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KrankenversicherungEinkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften beitragspflichtig?

24.03.20223177 Min. Lesedauer IWW

| Sind Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne von § 22 Nr. 2 EStG bei der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen? Diese Frage muss das BSG klären (Az. B 12 KR 9/21 R). |

Das LSG Baden-Württemberg hat in der Vorinstanz entschieden: Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§§ 22 Nr. 2, § 23 EStG) zählen bei freiwilligen Mitgliedern der GKV zu den beitragspflichtigen Einnahmen nach § 3 Beitragsverfahrensgrundsätze als Selbstzahler. Maßgeblich sei die Höhe der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2021, Az. L 11 KR 2257/21, Abruf-Nr. 227554).

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AUSGABE: VVP 4/2022, S. 1 · ID: 48012054

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