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WettbewerbsrechtDie Werbeeinwilligung des Kunden: Auf diese rechtlichen Details sollten Sie achten

Top-BeitragAbo-Inhalt13.05.2024768 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel Partnerschaft mbB, Göttingen

| Für den werbenden Anruf beim Kunden oder eine Werbe-E-Mail bedarf es einer vorherigen Einwilligung des Kunden. Dies gehört in Kreisen der Versicherungsvermittler inzwischen zum Basiswissen. Noch nicht sonderlich bekannt, wenn auch seit 2021 geltendes Recht ist, dass die Einwilligung in bestimmter Art und Weise zu dokumentieren ist. Sonst drohen Bußgelder. Grund genug, die Werbeeinwilligung hinsichtlich ihrer Grundlagen wie auch hierzu ergangener neuerer Rechtsprechung in einer Serie zu beleuchten. Los geht es mit den rechtlichen Details. |

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AUSGABE: VVP 6/2024, S. 4 · ID: 50001682

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