EnergiepreispauschaleDie 300-Euro-Energiepreispauschale: Wer profitiert im Vermittlerbetrieb?
| Am 20.05.2022 hat der Bundesrat diversen Gesetzesänderungen mit steuerlichen Auswirkungen zugestimmt. Darunter befindet sich auch die Energiepreispauschale, die die enormen Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern soll. Sie ist in den §§ 112 bis 122 EStG verankert, beträgt einmalig für jede anspruchsberechtigte Person 300 Euro, wird für den Veranlagungszeitraum 2022 gewährt und regelmäßig durch den Arbeitgeber ausgezahlt. VVP liefert die Details für Vermittlerbetriebe. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VVP 7/2022, S. 13 · ID: 48403921