AltersversorgungDer Arbeitgeberzuschuss ist seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen verpflichtend
| Seit 01.01.2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds einen Arbeitgeberzuschuss zahlen. Bisher war die Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem Jahr 2019 beschränkt. VVP liefert nachfolgend die Details zum Arbeitgeberzuschuss und gibt für Arbeitgeber eine Entscheidungshilfe an die Hand. |
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AUSGABE: VVP 1/2022, S. 27 · ID: 47869498