SonderzahlungenCorona-Prämie – in welchen Fällen ist eine mehrfache Zahlung möglich?
| Die in § 3 Nr. 11a EStG verankerte Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro erfreut sich großer Beliebtheit. Mit dieser können Sie Mitarbeitern 1.500 Euro brutto wie netto zuwenden. Die Möglichkeit besteht noch bis zum 31.03.2022. Berechtigt stellt sich die Frage, wann Mitarbeiter mehrfach profitieren können. VVP nennt die Details |
1.500 Euro als Freibetrag je Arbeitsverhältnis
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AUSGABE: VVP 2/2022, S. 16 · ID: 47894260