D&O-VersicherungBGH zur D&O-Versicherung: Klausel über automatisches Vertragsende bei Insolvenz unwirksam
| Gegen das insolvenzbedingte Haftungsrisiko können Unternehmen zugunsten ihrer Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Vorstände und leitenden Angestellten eine D&O-Versicherung abschließen. Die Klauseln in den Versicherungsbedingungen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Zuletzt entschied der BGH, dass die Klausel unwirksam ist, die das automatische Ende des Versicherungsvertrags mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in der der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. VVP stellt das Urteil und seine Folgen für Unternehmen vor. |
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AUSGABE: VVP 3/2025, S. 23 · ID: 50309348
