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Kfz-VersicherungAbgebrochene Reparatur und damit verbundene Zusatzkosten: Ist das „Sachverständigenrisiko“?

Abo-Inhalt30.07.2025363 Min. Lesedauer IWW

| Ein Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall liegt vor, die Werkstatt bestellt die Ersatzteile und beginnt mit der Reparatur. Nach der Demontage verschiedener Teile wird sichtbar, dass innenliegend erheblicher weiterer Schaden vorhanden ist. Nun wird die Reparatur auf Wunsch des Geschädigten abgebrochen. Diese Situation ist Anlass für eine Leserfrage. |

Frage: Bei einem Haftpflichtschaden wird die vom Geschädigten beauftragte Reparatur auf Weisung des Geschädigten beendet, nachdem weiterer Schaden zu Tage trat. Der Versicherer reguliert daraufhin den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus Restwert). Die Erstattung der bisherigen Arbeitskosten und vor allem die Kosten, die der Hersteller wegen der Rücknahme der Ersatzteile berechnet und die der Reparaturbetrieb weiterberechnet, verweigert der Versicherer. Ist es richtig, dass der Geschädigte darauf sitzen bleibt? Ist das nicht auch ein Fall für das Sachverständigenrisiko?

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AUSGABE: VVP 11/2025, S. 24 · ID: 50494868

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