VertretungZugang zum E-Mail-Account reicht, um den Anschein einer Vollmacht zu setzen
| Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass eine Einigung zwischen einer Immobilieneigentümerin und ihrer Versicherung vertraglich bindend ist, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam. Weil sie ihm das Account-Passwort mitgeteilte hatte und er regelmäßig in ihrem Namen E-Mails verschickte, bejahte das Gericht den Anschein einer Vollmacht des Ehemanns, der die vertragliche Bindung der Immobilieneigentümerin bedingt. |
1. Ehemann schloss Abfindungsvergleich
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AUSGABE: VK 8/2025, S. 135 · ID: 50470090