Wohngebäudeversicherung„Sommerfrost“ ist keine Erdsenkung
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entscheidung
OLG Hamm| Bei einem Schwinden des Bodens durch Austrocknen (sog. „Sommerfrost“) handelt es sich nicht um eine Erdsenkung. Eine Kündigung des Versicherungsvertrags durch den VR mit Rücksicht auf das Schadensereignis bedeutet kein Anerkenntnis des Versicherungsfalls. So entschied es das OLG Hamm. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 7/2025, S. 112 · ID: 50460346