HaftungWo allenfalls die Vollkaskoversicherung greift: Der Kinderunfall ohne Schutz des Geschädigten
| Viele Besitzer haben keine Vollkaskoversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen. Das bedeutet bei manchem von einem Kind verursachten Unfall: Hier müssen sie selbst zahlen. Und wenn sie das nicht können, schaut auch die Werkstatt in die Röhre. VK gibt einen Überblick über die typischen „Gibt nix“-Konstellationen. |
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AUSGABE: VK 6/2025, S. 106 · ID: 50407634