WohngebäudeversicherungWegen nicht angezeigter Gefahrerhöhung bei Leerstand kann Leistung gekürzt werden
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entscheidung
OLG Schleswig| Die Bestimmung „Das Gebäude ist nicht länger als 6 Monate ununterbrochen unbewohnt“ ist als Gefahrerhöhungstatbestand in einer Deklaration im Versicherungsschein bzw. in den Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung im Hinblick auf die Steigerung des Brandrisikos unwirksam. Eine Erhöhung der Brandgefahr kann erst vorliegen, wenn zu dem Leerstehen weitere Umstände hinzukommen. So entschied es das OLG Schleswig. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 12/2025, S. 203 · ID: 50637513