ArzthaftungVerjährungsbeginn bei einer Aufklärungspflichtverletzung durch den Arzt
| Bei einer Aufklärungspflichtverletzung beginnt die Verjährung für einen Schadenersatzanspruch zumindest in dem Zeitpunkt, in dem sich der Rechtsanwalt einer Partei gegenüber dem Arzt auf verschiedene, im Einzelnen bezeichnete Aufklärungsmängel beruft. |
1. Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB
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AUSGABE: VK 6/2025, S. 99 · ID: 50420872
