HaftungsrechtSo haften Versicherungsunternehmen bei Zahlungen ins Ausland
| Der vorliegende Beitrag stellt die Rechtslage dar, wenn Versicherungsunternehmen Zahlungen ins Ausland vornehmen. Dabei wird auch auf die Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze des § 20 Abs. 7 ErbStG durch das Wachstumschancengesetz eingegangen. |
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AUSGABE: VK 6/2024, S. 100 · ID: 50005833
