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Aktuelle GesetzgebungSeit dem 1.4.25 gibt es drei neue Berufskrankheiten

19.03.20254352 Min. Lesedauer IWW

| Am 1.4.25 ist die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird unter anderem die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. |

Mit der neuen Verordnung wurden neben der Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter zudem die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Seit März 2024 gibt es auch eine neue sogenannte Wie-Berufskrankheit: das Parkinson-Syndrom durch Pestizide. Die Erkrankung kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen wie eine Berufskrankheit anerkannt werden, auch wenn sie noch nicht in die BKV aufgenommen ist. Der Leistungsumfang bei Anerkennung einer Wie-Berufskrankheit ist derselbe wie bei einer Berufskrankheit.

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AUSGABE: VK 4/2025, S. 55 · ID: 50352115

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