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BerufsunfähigkeitszusatzversicherungKulanz oder Anerkenntnis? Wann muss sich der VR an seine Zusage binden lassen?

Abo-Inhalt02.01.2024119 Min. Lesedauer IWW

| Der VR erklärt, für einen bestimmten Zeitraum Leistungen erbringen zu wollen. Der VN sieht darin ein Anerkenntnis. Der VR spricht später von einer Kulanzleistung, die keine Bindungswirkung für weitere Ansprüche hat. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wann von einem Anerkenntnis und wann von einer Kulanzleistung auszugehen ist. Der Beitrag beantwortet die Frage anhand einer Entscheidung des OLG Dresden. |

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AUSGABE: VK 1/2024, S. 12 · ID: 49770366

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