Private KrankenversicherungKostenübernahme für Medizinal-Cannabis
| Der VR muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen. Das hat das OLG Düsseldorf im Fall eines VN entschieden, der an der Glasknochenkrankheit leidet. |
1. VN meint, die konventionellen Behandlungsmethoden sind ausgeschöpft
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AUSGABE: VK 4/2024, S. 66 · ID: 49848823